Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 562 Absatz 1 Satz 2 BGB
2
Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
Verweis auf
§ 562 Abs. 1 Satz 2 BGB
von
§ 704 Satz 2 BGB