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§ 675y Absatz 5 Satz 1 BGB
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Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde.
Verweis auf
§ 675y Absatz 5 Satz 1 BGB
von
§ 675z Satz 5 BGB