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§ 675t Absatz 1 Satz 3 BGB
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Satz 1 gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält.
Verweis auf
§ 675t Absatz 1 Satz 3 BGB
von
§ 675t Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BGB