Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 630d Absatz 1 Satz 2 BGB
2
Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach
§ 1901a Absatz 1 Satz 1
die Maßnahme gestattet oder untersagt.
Verweis auf
§ 630d Absatz 1 Satz 2 BGB
von
§ 630e Absatz 4 Satz 1 BGB