Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 543 Absatz 2 Satz 2 BGB
2
Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird.
Verweis auf
§ 543 Absatz 2 Satz 2 BGB
von
§ 569 Absatz 2a Satz 4 BGB