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§ 555b Nummer 1 BGB
1.
durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
§ 555b Nummer 2 BGB
2.
durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
Verweis auf
§ 555b Nummer 1 und 2 BGB
von
§ 555c Absatz 3 Satz 1 BGB