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§ 650i Absatz 1 BGB
(1) Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.
Verweis auf
§ 650i Absatz 1 BGB
von
§ 356e Satz 1 BGB