Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 283 BGB
§ 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
1
Braucht der Schuldner nach
§ 275 Abs. 1 bis 3
nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des
§ 280 Abs. 1
Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
2
§ 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5
findet entsprechende Anwendung.
Verweis auf
§ 283 BGB
von
§ 280 Absatz 3 Satz 1 BGB