Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 257 Absatz 1 Satz 2 BewG
2
Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern im Sinne des
§ 249 Absatz 2 und 3
sind zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert die Umrechnungskoeffizienten nach Anlage 36 anzuwenden.
Verweis auf
§ 257 Absatz 1 Satz 2 BewG
von
§ 251 Satz 2 BewG