Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 141 Absatz 3 BewG
(3) Betriebswohnungen sind Wohnungen einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt, aber nicht dem Wohnteil zuzurechnen sind.
Verweis auf
§ 141 Abs. 3 BewG
von
§ 143 Absatz 1 Satz 1 BewG