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§ 241 Nummer 1 AktG
1.
in einer Hauptversammlung gefaßt worden ist, die unter Verstoß gegen
§ 121 Abs. 2 und 3 Satz 1 oder Abs. 4
einberufen war,
Verweis auf
§ 241 Nr. 1 AktG
von
§ 242 Absatz 2 Satz 4 AktG