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§ 5 Absatz 2 Satz 2 BewG
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Der Antrag ist bis zum Ablauf des Jahres zu stellen, das auf den Eintritt der Bedingung folgt.
Verweis auf
§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG
von
§ 14 Absatz 2 Satz 2 BewG