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§ 3 Absatz 2 Berlin/BonnG
(2) Die Bundesregierung wird den Vollzug der Sitzentscheidung in zeitlicher Abstimmung mit dem Vollzug der Sitzentscheidung des Deutschen Bundestages vornehmen.
Verweis auf
§ 3 Abs. 2 Berlin/BonnG
von
§ 9 Satz 1 Nummer 2 Berlin/BonnG