Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2 Absatz 2 Berlin/BonnG
(2) Diese Sitzentscheidung wird vollzogen, sobald der Deutsche Bundestag festgestellt hat, daß die erforderlichen Voraussetzungen für seine Arbeitsfähigkeit in der Bundeshauptstadt Berlin hergestellt sind.
Verweis auf
§ 2 Abs. 2 Berlin/BonnG
von
§ 9 Satz 1 Nummer 1 Berlin/BonnG