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§ 7 Absatz 1 Satz 1 BelWertV
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Der Gutachter muss sowohl vom Kreditakquisitions- und Kreditentscheidungsprozess als auch von Objektvermittlung, -verkauf und -vermietung unabhängig sein.
Verweis auf
§ 7 Abs. 1 Satz 1 BelWertV
von
§ 4 Absatz 6 Satz 4 BelWertV