Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BeamtVG
1.
eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
Verweis auf
§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BeamtVG
von
§ 15 Absatz 1 Satz 1 BeamtVG