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§ 1 Absatz 4 Satz 2 BauSparkG
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Der kollektiv bedingte Zinsüberschuss ist die Summe der Erträge aus Bauspardarlehen und der nicht in Bauspardarlehen angelegten Bauspareinlagen abzüglich des Zinsaufwands für Bauspareinlagen.
Verweis auf
§ 1 Absatz 4 Satz 2 BauSparkG
von
§ 2 Absatz 4 Satz 4 Nummer 13 BausparkV