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§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 8 BauSparkG
8.
Aktien,
a)
die voll eingezahlt sind und
b)
die zum Handel zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen oder an einer Börse in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel zugelassen oder dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind.
Verweis auf
§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 8 BauSparkG
von
§ 19 Absatz 5a Satz 1 BauSparkG