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§ 275 Absatz 5 HGB
(5)
1
Kleinstkapitalgesellschaften (
§ 267a
) können anstelle der Staffelungen nach den Absätzen 2 und 3 die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt darstellen:
1.
Umsatzerlöse,
2.
sonstige Erträge,
3.
Materialaufwand,
4.
Personalaufwand,
5.
Abschreibungen,
6.
sonstige Aufwendungen,
7.
Steuern,
8.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Fußnote
(+++
§ 275
: Zur Anwendung vgl. Art. 75 Abs. 1 HGBEG +++)
Verweis auf
§ 275 Absatz 5 HGB
von
§ 158 Absatz 3 Satz 1 AktG