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§ 6 Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 BauSparkG
3.
die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Bausparverträgen übernommenen Verpflichtungen nicht gewährleistet erscheint.
Verweis auf
§ 6 Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 BauSparkG
von
§ 10 Satz 1 Nummer 10 Buchstabe h BauSparkG