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§ 10 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a MaBV
a)
das für die Vermittler- oder Nachweistätigkeit oder für die Tätigkeit als Baubetreuer vom Auftraggeber zu entrichtende Entgelt; Wohnungsvermittler haben das Entgelt in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben;
§ 10 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a MaBV
a)
das für die Vermittler- oder Nachweistätigkeit oder für die Tätigkeit als Baubetreuer vom Auftraggeber zu entrichtende Entgelt; Wohnungsvermittler haben das Entgelt in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben;
Verweis auf
§ 10 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und f MaBV
von
§ 11 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a MaBV