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§ 86 Absatz 3 Satz 1 BNotO
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Die Vertreterversammlung faßt ihre Beschlüsse, soweit in diesem Gesetz oder in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Verweis auf
§ 86 Absatz 3 Satz 1 BNotO
von
§ 6 Absatz 2 Satz 5 COV19FKG