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§ 191d Absatz 3 Satz 1 BRAO
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Die Beschlüsse zur Berufsordnung werden mit der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder gefaßt, sonstige Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Verweis auf
§ 191d Absatz 3 Satz 1 BRAO
von
§ 3 Absatz 2 Satz 7 COV19FKG