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§ 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe j CoronaImpfV
j)
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
§ 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i CoronaImpfV
i)
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
Verweis auf
§ 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe j und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i CoronaImpfV
von
§ 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 CoronaImpfV