Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1032 Absatz 3 ZPO
(3) Ist ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 oder 2 anhängig, kann ein schiedsrichterliches Verfahren gleichwohl eingeleitet oder fortgesetzt werden und ein Schiedsspruch ergehen.
Verweis auf
§ 1032 Abs. 3 ZPO
von
§ 1034 Absatz 2 Satz 3 ZPO