Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 926 Absatz 2 ZPO
(2) Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so ist auf Antrag die Aufhebung des Arrestes durch Endurteil auszusprechen.
Verweis auf
§ 926 Abs. 2 ZPO
von
§ 945 Satz 1 ZPO