Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 281 Absatz 3 Satz 1 ZPO
(3)
1
Die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht erwachsen.
Verweis auf
§ 281 Abs. 3 Satz 1 ZPO
von
§ 696 Absatz 1 Satz 5 ZPO