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§ 544 Absatz 8 Satz 2 ZPO
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In diesem Fall gilt die form- und fristgerechte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde als Einlegung der Revision.
Verweis auf
§ 544 Absatz 8 Satz 2 ZPO
von
§ 549 Absatz 1 Satz 3 ZPO