Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 264 Nummer 2 ZPO
2.
der Klageantrag in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird;
§ 264 Nummer 3 ZPO
3.
statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird.
Verweis auf
§ 264 Nr. 2, 3 ZPO
von
§ 506 Absatz 1 Satz 1 ZPO