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§ 174 Absatz 2 Satz 1 ZPO
(2)
1
An die in Absatz 1 Genannten kann das Schriftstück auch durch Telekopie zugestellt werden.
§ 174 Absatz 3 Satz 1 ZPO
(3)
1
An die in Absatz 1 Genannten kann auch ein elektronisches Dokument zugestellt werden.
§ 174 Absatz 3 Satz 3 ZPO
3
Das Dokument ist auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des
§ 130a Absatz 4
zu übermitteln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen.
Verweis auf
§ 174 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, 3 ZPO
von
§ 195 Absatz 1 Satz 5 ZPO