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§ 15 Absatz 1 Satz 2 ZPO
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Wenn sie einen solchen Wohnsitz nicht hatten, haben sie ihren allgemeinen Gerichtsstand beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Verweis auf
§ 15 Abs. 1 Satz 2 ZPO
von
§ 27 Absatz 2 Satz 1 ZPO