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§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 ZAG
4.
eine Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Antragstellers, gegebenenfalls einschließlich einer Beschreibung der geplanten Inanspruchnahme von E-Geld-Agenten, Zweigniederlassungen und, soweit Zahlungsdienste erbracht werden, Agenten sowie eine Darstellung der Auslagerungsvereinbarungen und eine Beschreibung der Art und Weise seiner Teilnahme an einem nationalen oder internationalen Zahlungssystem sowie
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§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 ZAG
von
§ 2 Absatz 14 Satz 1 ZAGAnzV