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§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ZAG
9.
eine Beschreibung der Grundsätze und Definitionen für die Erfassung statistischer Daten über Leistungsfähigkeit, Geschäftsvorgänge und Betrugsfälle;
Verweis auf
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ZAG
von
§ 2 Absatz 11 Satz 1 ZAGAnzV