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§ 39 WuSolvV
§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.
Verweis auf
§ 39 WuSolvV
von
§ 38 Satz 1 Nummer 1 WuSolvV