Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2 Absatz 3 WpÜG
(3) Zielgesellschaften sind
1.
Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz im Inland und
2.
Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums.
Verweis auf
§ 2 Abs. 3 WpÜG
von
§ 9 Satz 2 Nummer 3 WpÜGAngebV