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§ 27 Absatz 3 Satz 2 WpÜG
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Sie haben die Stellungnahme gleichzeitig dem zuständigen Betriebsrat oder, sofern ein solcher nicht besteht, unmittelbar den Arbeitnehmern zu übermitteln.
Verweis auf
§ 27 Abs. 3 Satz 2 WpÜG
von
§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WpÜG