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§ 52 WpÜG
§ 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.
Verweis auf
§ 52 WpÜG
von
§ 57 Absatz 1 Satz 1 WpÜG