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§ 80 Absatz 4 Nummer 3 WpHG
3.
über wirksame Systeme und Kontrollen zu verfügen, durch die gewährleistet wird, dass es jederzeit diesen Verpflichtungen nachkommt.
Verweis auf
§ 80 Absatz 4 Nummer 3 WpHG
von
§ 120 Absatz 8 Satz 102 WpHG