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§ 75 Absatz 4 Satz 2 WpHG
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Ein organisiertes Handelssystem darf keine Verbindung zu einem systematischen Internalisierer oder einem anderen organisierten Handelssystem in einer Weise herstellen, die eine Interaktion von Aufträgen in dem organisierten Handelssystem mit den Aufträgen oder Angeboten des systematischen Internalisierers oder in dem organisierten Handelssystem ermöglicht.
Verweis auf
§ 75 Absatz 4 Satz 2 WpHG
von
§ 120 Absatz 8 Satz 87 WpHG