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§ 75 Absatz 2 Satz 2 WpHG
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Er darf auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge über Derivate nicht zurückgreifen, wenn diese der Verpflichtung zum Clearing nach Artikel 4 der
Verordnung (EU) Nr. 648/2012
unterliegen.
Verweis auf
§ 75 Absatz 2 Satz 2 WpHG
von
§ 120 Absatz 8 Satz 83 WpHG