Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 68 Absatz 1 Satz 2 WpHG
2
Satz 1 ist nicht anwendbar, sofern die geeignete Gegenpartei mit dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen für alle oder für einzelne Geschäfte vereinbart hat, als professioneller Kunde oder als Privatkunde behandelt zu werden.
Verweis auf
§ 68 Absatz 1 Satz 2 WpHG
von
§ 120 Absatz 8 Satz 51 WpHG