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§ 64 Absatz 6 Satz 2 WpHG
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Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf einen auf seiner Unabhängigen Honorar-Anlageberatung beruhenden Geschäftsabschluss nicht als Geschäft mit dem Kunden zu einem festen oder bestimmbaren Preis für eigene Rechnung (Festpreisgeschäft) ausführen.
Verweis auf
§ 64 Absatz 6 Satz 2 WpHG
von
§ 120 Absatz 8 Satz 45 WpHG