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§ 68 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
4.
die Geldleistungen, deren Fälligkeit und Zahlungsart sowie der Wert der Flächen nach
§ 55 Absatz 2
bei einer insoweit erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung;
Verweis auf
§ 68 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
von
§ 128 Absatz 1 Satz 3 BauGB