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§ 5 Absatz 5 Satz 2 VwZG
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Es ist elektronisch zuzustellen, wenn auf Grund einer Rechtsvorschrift ein Verfahren auf Verlangen des Empfängers in elektronischer Form abgewickelt wird.
Verweis auf
§ 5 Absatz 5 Satz 2 VwZG
von
§ 5a Absatz 4 Satz 1 VwZG