Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 17 Absatz 2 Satz 2 VwVfG
2
Will die Behörde so verfahren, so hat sie dies durch ortsübliche Bekanntmachung mitzuteilen.
Verweis auf
§ 17 Abs. 2 Satz 2 VwVfG
von
§ 72 Absatz 2 Satz 1 VwVfG