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§ 80 Absatz 4 VwVfG
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Vorverfahren bei Maßnahmen des Richterdienstrechts.
Verweis auf
§ 80 Abs. 4 VwVfG
von
§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VwVfG