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§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 VwGO
2.
der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält.
Verweis auf
§ 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO
von
§ 78 Absatz 2 Satz 1 VwGO