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§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 VVG-InfoV
3.
Angaben über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe;
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 VVG-InfoV
4.
Angabe der in Betracht kommenden Rückkaufswerte;
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 VVG-InfoV
5.
Angaben über den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung;
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 VVG-InfoV
6.
das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind;
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 VVG-InfoV
7.
bei fondsgebundenen Versicherungen Angaben über die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die Art der darin enthaltenen Vermögenswerte;
Verweis auf
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 VVG-InfoV
von
§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 VVG-InfoV