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§ 3 Absatz 3 Satz 2 VereinsG
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Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind.
Verweis auf
§ 3 Abs. 3 Satz 2 VereinsG
von
§ 16 Absatz 2 Satz 2 VereinsG