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§ 267 Nummer 2 VAG
2.
das Risikomanagement und die internen Kontrollmechanismen des Mutterunternehmens das Tochterunternehmen einschließen und das Mutterunternehmen die betroffenen Aufsichtsbehörden von der umsichtigen Führung des Tochterunternehmens überzeugt hat,
§ 267 Nummer 3 VAG
3.
das Mutterunternehmen die Zustimmung gemäß
§ 275 Absatz 4
erhalten hat,
§ 267 Nummer 4 VAG
4.
das Mutterunternehmen die Zustimmung gemäß
§ 277 Absatz 2
erhalten hat und
Verweis auf
§ 267 Nummer 2, 3 und 4 VAG
von
§ 271 Absatz 2 Satz 1 VAG